OnWheels

AGB (vom 19.03.2024)

Allgemeiner Teil

Ziffer 1 Bestellung/Vertragsschluss

1.1 Mit der Bestellung von Fahrkarten und/oder Artikeln aus dem Shop erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Eisenbahnfreunde OnWheels e. V. gemäß § 305 Abs. 2 BGB an. Die Bestellung erfolgt persönlich, schriftlich über das jeweilige Bestellformular, durch Telefon oder Telefax, per E-Mail oder über unsere Webseite www.onwheels.de.

1.2.1 Jegliche Werbung des Eisenbahnfreunde OnWheels e. V. stellt noch kein wirksames Angebot gemäß § 145 BGB dar, sondern ist lediglich als Einladung zur Abgabe eines Angebots ohne Rechtsbindungswillen zu sehen. Der Verein unterliegt keinem Kontrahierungszwang und kann sich deshalb seine Vertragspartner aussuchen. Darum kommt ein Vertrag zwischen dem Eisenbahnfreunde OnWheels e. V. und Kunden erst zustande, wenn der Verein das Angebot des Kunden annimmt. Dies erfolgt durch eine schriftliche Bestätigung in Form einer Rechnung. Der Bestätigungsvermerk auf der Webseite bzw. per Email nach durchgeführter Bestellung wird automatisch erstellt und stellt daher keine Bestätigung dar. Es wird lediglich angezeigt, dass der Kunde eine Eingabe gemacht und diese an den Verein abgeschickt hat.

1.2.2 Im Verhältnis mit externen Leistungserbringern sind die AGB als Teil der auf den Vertragsabschluss gerichteten Willenserklärung des Eisenbahnfreunde OnWheels e. V. zu sehen und werden daher gemäß §§ 145 ff. BGB Bestandteil des geschlossenen Vertrages.

Ziffer 2 Leistungsumfang

Der Umfang der Leistung für Tagesfahrten, Gruppenfahrten, Artikel aus dem Shop und Veranstaltungen ergibt sich ausschließlich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung.

Ziffer 3 Begriffsbestimmungen

3.1 Mit Tag ist der Kalendertag, mit Woche die Kalenderwoche gemeint.

3.2 Es gelten die allgemeinen Fristen der §§ 186 ff. BGB.

Besonderer Teil

Ziffer 4 Bezahlung

4.1.1 Die Bezahlung von Fahrkarten für Tagesfahrten hat unter Beachtung des auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziels im Voraus der gebuchten Fahrt zu erfolgen. Ist dies innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf des Zahlungsziels immer noch nicht geschehen, geht der Eisenbahnfreunde OnWheels e. V. davon aus, dass kein Interesse mehr an der Fahrt besteht und behält sich vor, die Fahrkarte(n) wieder dem Verkauf zuzuführen. Bietet der Verein in einer rabattierten Aktion Fahrkarten für Tagesfahrten unter Berücksichtigung spezieller Fristen zur Bestellung und Bezahlung an, so gilt der vergünstigte Preis nur, wenn die Bestellung und Bezahlung innerhalb der angegebenen Fristen erfolgt. Geht die Zahlung des Kunden nach dem Ablauf der angegebenen Frist ein, ist der vergünstigte Preis hinfällig und der Kunde muss den Normalpreis zahlen.

4.1.2 Bei Gruppenfahrten erfolgt die Bezahlung ebenfalls im Vorfeld. Im Regelfall ist eine Anzahlung zu leisten. Die genauen Modalitäten legt der jeweilige Reiseleiter des Eisenbahnfreunde OnWheels e. V. fest. Insofern gelten die dann mitgeteilten Zahlungsmodalitäten.

4.1.3 Die Bezahlung von Artikeln aus dem Shop hat unter Beachtung des Rechnungsdatums spätestens zwei Wochen nach Rechnungsstellung zu erfolgen. Geht die Zahlung erst später ein, so behält sich der Eisenbahnfreunde OnWheels e. V. vor, den Rechnungsbetrag ab diesem Zeitraum mit 5-Prozentpunkten über dem aktuellen Basiszinssatz gemäß § 247 Abs. 1 BGB zu verzinsen.

4.1.4 Bei Veranstaltungen erfolgt die Bezahlung in dessen Vorfeld in bar.

4.2 Bei allen Überweisungen oder Transaktionen via PayPal ist die jeweilige Rechnungsnummer anzugeben.

Ziffer 5 Rücktritt

5.1.1 Ein Rücktritt von Tagesfahrten ist grundsätzlich bis zu einem Zeitpunkt von 14 Tagen vor Fahrtantritt ohne Angabe von Gründen möglich. Bei Erkrankung, die eine Teilnahme an der Fahrt unmöglich macht, ist bei der Vorlage eines ärztlichen Attestes ein Rücktritt des Erkrankten sowie maximal einer Begleitperson bis zu einem Zeitpunkt von drei Tagen vor Fahrtantritt möglich. Liegen die Voraussetzungen für einen Rücktritt vor, erstattet der Eisenbahnfreunde OnWheels e. V. den bereits entrichteten Rechungsbetrag abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 5,00 Euro pro Fahrkarte auf das Bankkonto des Kunden, sollte dieser mittels Banküberweisung gezahlt haben, bzw. via PayPal, sollte der Kunde mittels PayPal gezahlt haben. Im Falle einer Banküberweisung hat der Kunde dem Verein zusammen mit seinem Erstattungsbegehren seine vollständigen Kontodaten zu übermitteln.

5.1.2 Bei Gruppenfahrten kann der Kunde jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Tut er dies oder liegt ein Fall höherer Gewalt gemäß § 651j BGB vor, so verliert der Eisenbahnfreunde OnWheels e. V. den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen verlangt der Verein eine pauschale Entschädigung für bereits angefallene Kosten und Aufwendungen, welche mit den eigenen ersparten Aufwendungen verrechnet werden. Die Höhe der pauschalierten Entschädigung richtet sich nach dem Rücktrittzeitpunkt.

Die Rücktrittsgebühren betragen …

… bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 20 vom Hundert vom Reisepreis.
… ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 50 vom Hundert vom Reisepreis.
… ab dem 14. Tag vor Reiseantritt 80 vom Hundert vom Reisepreis.
… ab dem siebten Tag vor Reiseantritt und bei Nichtantritt 100 vom Hundert vom Reisepreis.

Sofern der Kunde eine Ersatzperson für die gleiche Buchungskategorie stellt, wird der Reisepreis nach vollständiger Bezahlung durch die Ersatzperson abzgl. einer Gebühr i.H.v. €25,00 erstattet.

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

5.1.3 Bei Bestellungen aus dem Shop gelten die gesetzlichen Regelungen über den Widerruf und die Rückgabe bei Fernabsatzverträgen gemäß §§ 312d, 355 BGB.

5.2 Der Rücktritt bzw. Widerruf ist in Textform gemäß § 126b BGB zu erklären. Er ist per Post zu richten an Eisenbahnfreunde OnWheels e. V., Schwalbenstück 68, 46286 Dorsten, per Telefax an 02369 202615 oder per E-Mail an info@onwheels.de.

Ziffer 6 Haftungsausschluss und -begrenzung

6.1.1.1 Die Tagesfahrten werden regelmäßig mit nostalgischen oder besonderen Lokomotiven und Waggons geplant. Diese sind in der Regel Unikate, die bei einem Defekt nicht mehr adäquat ersetzt werden können. Sollte vor Fahrtantritt ein Defekt an den Fahrzeugen auftreten, bemüht sich der Eisenbahnfreunde OnWheels e. V., für gleichwertigen, historischen oder zumindest besonderen Ersatz zu sorgen. Da der Verein alle Fahrzeuge nur anmietet, ist er für einen Defekt an Fahrzeugen Dritter zu keiner Zeit verantwortlich zu machen.

6.1.1.2 Die Tagesfahrten des Eisenbahnfreunde OnWheels e. V. werden im Fahrplan der Deutschen Bahn AG als Sonderverkehr geführt. Gegenüber Regelzügen der Bahn haben sie eine sehr geringe Priorität, was dazu führen kann, dass der Sonderzug des Vereins bei Verspätungen in einem Bahnhof oder auf einem Seitengleis warten und andere Züge passieren lassen muss. Kann der Sonderzug des Vereins aus diesem Grund seinem ursprünglichen Fahrplan nicht mehr folgen und verringert sich dadurch die geplante Aufenthaltszeit am Zielort, besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Minderung des Fahrpreises. Das primäre Ziel der Sonderzugfahrt ist die Fahrt mit nostalgischen oder besonderen Zügen an sich – nicht der Aufenthalt am Zielort. Der Verein verweist in diesem Zusammenhang auf das zutreffende Urteil des Amtsgerichts München vom 21.09.2004 mit dem Aktenzeichen 112 C 17525/04.

6.1.1.3 Da dem Eisenbahnfreunde OnWheels e. V. bei seinen durchgeführten Tagesfahrten seitens der Deutschen Bahn AG der endgültige Fahrplan erst kurz vor Fahrtantritt mitgeteilt wird, sind vorab als „vorläufiger Fahrplan“ mitgeteilte Fahrzeiten nicht verbindlich. Lediglich bindend ist der „endgültige“ Fahrplan, der am Tag vor Fahrtantritt auf der Webseite des Vereins www.onwheels.de veröffentlicht wird. Da Sonderzüge auch schon mal ein paar Minuten vor dem Fahrplan verkehren können und der Verein auch darauf keinen Einfluss hat, wird Kunden dringend empfohlen, sich mindestens 15 Minuten vor der planmäßigen Abfahrt des Sonderzuges auf dem Bahnsteig abreisebereit einzufinden. Wird der Sonderzug vom Kunden verpasst, da von vorläufigen Fahrzeiten ausgegangen wurde oder er sich nicht mindestens 15 Minuten vor der geplanten Abfahrt am Bahnsteig eingefunden hat, besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Minderung des Fahrpreises.

6.1.1.4 Bei Tagesfahrten erfolgt die Benutzung von den Sonderzügen des Eisenbahnfreunde OnWheels e. V. auf eigene Gefahr. Einige nostalgische Wagen verfügen nicht über eine ausreichende Türsicherung, sodass auch während der Fahrt die Türen geöffnet werden können. Ebenso sind nicht alle Bahnsteige lang genug für die Sonderzüge. Im Übrigen können bei einem Einsatz von Dampflokomotiven an der Kleidung oder sonstigem Eigentum/Besitz des Kunden Schäden oder Verunreinigungen durch Ruß, Funkenflug oder sonstige Immissionen entstehen, die sich bei derart nostalgischen Lokomotiven nicht vermeiden lassen. Daher sind alle Hinweise von Seiten des Vereins, die auf die Sicherheit des Kunden gerichtet sind, jederzeit ernst zu nehmen und zu befolgen. Für Schäden, die auf leichte Fahrlässigkeit und/oder eigenes Verschulden des Kunden zurückzuführen sind, übernimmt der Eisenbahnfreunde OnWheels e. V. keine vertragliche Haftung. Nicht ausgeschlossen wird Vorsatz und (grobe) Fahrlässigkeit bei Personenschäden.

6.1.2.1 Bei Gruppenreisen tritt der Eisenbahnfreunde OnWheels e. V. als Reiseveranstalter gemäß § 651a BGB auf. Der Verein stellt dabei gemäß §§ 1 bis 4 InfVO auf seiner Webseite www.onwheels.de oder in dem an den Kunden gerichteten Anschreiben ausreichende Informationen über Transportmittel, Unterbringung, Reiseroute, Vertragsbedingungen, Reisemodalitäten usw. zur Verfügung. Fragen zu Pass- und Visaerfordernissen werden im persönlichen Gespräch geklärt. Bei Reisemängeln gelten die gesetzlichen Regelungen.

6.1.2.2 Der Eisenbahnfreunde OnWheels e. V. schließt als Reiseveranstalter im eigenen Namen Verträge mit den jeweiligen Leistungsträgern, welche dem Kunden eigene Leistungsansprüche gemäß §§ 328 ff. BGB einräumen.

6.1.2.3 Gewährleistungsansprüche der §§ 651c bis 651f BGB sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise in Textform gemäß § 126b BGB geltend zu machen. Das Begehren ist per Post zu richten an Eisenbahnfreunde OnWheels e. V., Schwalbenstück 68, 46286 Dorsten, per Telefax an 02369 202615 oder per E-Mail an info@onwheels.de.

6.1.2.4 Um Unfälle und Schäden zu vermeiden, ist bei Gruppenfahrten den Hinweisen des jeweiligen Reiseleiters des Eisenbahnfreunde OnWheels e. V. unbedingt Folge zu leisten. Für Schäden, die auf leichte Fahrlässigkeit und/oder eigenes Verschulden des Kunden zurückzuführen sind, übernimmt der Verein keine vertragliche Haftung. Nicht ausgeschlossen wird Vorsatz und (grobe) Fahrlässigkeit bei Personenschäden.

6.1.2.5 Der Eisenbahnfreunde OnWheels e. V. beschränkt seine vertragliche Haftung bei Gruppenfahrten gemäß § 651h Abs. 1 BGB bei Sachschäden auf den 3-fachen Reisepreis, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch, wenn der Verein nur für das Verschulden des Leistungsträgers über § 278 BGB und nicht zugleich für eigenes Auswahlverschulden haftet.

6.2 Bei allen vom Eisenbahnfreunde OnWheels e. V. eingegangenen Rechtsgeschäften ist die Haftung gemäß § 5 Abs. 6 seiner Satzung vom 18.10.2013 auf das Vereinsvermögen beschränkt.